RA Lang verfügt über 18 Jahre Berufserfahrung als selbstständiger Rechtsanwalt.
Seit mehr als 10 Jahren führt er den Titel Fachanwalt für IT-Recht.
Aufgrund seiner sehr guten englischen Sprachkenntnisse als Deutsch-Amerikaner, berät RA Lang auch in englischer Sprache und erstellt entsprechende Verträge.
RA Lang berät im allgemeinen Zivilrecht und Vertragsrecht und vertritt Sie in Ermittlungs- und Strafverfahren mit IT-Bezug.
RA Lang ist aufgrund seiner besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen dazu befugt, die Bezeichnung Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) zu führen. Im Jahre 2016 hat er den theoretischen Teil des Fachanwaltskurses für Gewerblichen Rechtsschutz der Deutschen Anwalt Akademie und der Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) in Frankfurt am Main erfolgreich abgeschlossen und damit seine theoretischen Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet nachgewiesen.
Rechtsanwalt Lang absolviert jährlich mindestens 30 Fortbildungsstunden. Hiervon jeweils 15 Stunden im Gewerblichen Rechtsschutz und im IT-Recht. RA Lang ist daher auch im Besitz der Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltverein (DAV).
Aufgrund der zentralen Lage der Kanzlei in der Goethestr. in Frankfurt am Main berät und vertritt RA Lang seine Mandanten bundesweit.
Rechtsanwalt Lang ist Mitglied in den folgenden Organisationen: